AGB

Martin et Karczinski

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. 01. Beauftragung

 

Unsere Beauftragung kann einzeln oder projektweise erfolgen.

Wir unterbreiten unseren Geschäftspartnern, im Folgenden Partner genannt, ein Angebot, das diese textlich annehmen können, zuvor sind unsere Angebote freibleibend.

Alternativ nehmen wir Aufträge unserer Partner durch textliche Erklärung oder dadurch an, dass wir unsere Tätigkeit aufnehmen. Mit der Aufnahme unserer Tätigkeit nehmen wir den (Teil-)Auftrag an, mit dessen Ausführung wir begonnen haben.

Sofern während unserer Tätigkeit Anpassungen erforderlich werden, vereinbaren wir die notwendigen Änderungen im Rahmen des Zumutbaren einvernehmlich und unterbreiten unseren Partnern entsprechende Nachtragsangebote.

 

02. Inhalt

 

Wir sind Markenberater und somit Dienstleister. Versprechen wir unseren Partnern im Einzelfall darüber hinaus einen bestimmten Erfolg, so versichern wir, diese Zusage frist- und vereinbarungsgemäß einzuhalten.

Erkennen wir, dass eine rechtzeitige oder vereinbarungsgemäße Leistungserbringung nicht möglich ist, setzen wir uns unverzüglich mit dem Partner in Verbindung und unterrichten ihn über den Grund und die Dauer des Verzugs.

 

03. Zusammenarbeit

 

Unsere Leistungen basieren auf einem dynamischen Prozess, der eine laufende Abstimmung mit unseren Partnern erfordert. Wir legen so früh wie sinnvoll und möglich Ideen und (Zwischen-)Ergebnisse vor. Abweichende Vorstellungen und Änderungswünsche sind von unseren Partnern unverzüglich zu äußern, damit wir Termine und Budgets einhalten können.

Die Benennung von projektverantwortlichen Personen durch unsere Partner ist hierfür entscheidend. Wir bestimmen unsererseits immer eindeutige Verantwortliche.

Wir sind berechtigt, unsere Tätigkeit von Vorauszahlungen oder dem Ausgleich offener Rechnungen abhängig zu machen.

 

04. Termine

 

Terminvereinbarungen sind selbstverständlich, wenn ein Termin aber so bedeutsam ist, dass die von uns zu erbringende Leistung im Falle einer Verspätung wertlos würde (Fixgeschäft), so haben uns unsere Partner hierauf vor Auftragserteilung hinzuweisen. Ein solches Fixgeschäft vereinbaren wir nur ausdrücklich und in schriftlicher Form.

 

05. Vergütung

 

Unsere Angaben zu Vergütung und Preisen sind stets Nettobeträge. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kommt die Umsatzsteuer hinzu. Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall ist unsere Vergütung mit Erbringung der jeweiligen Einzelleistung und Rechnungsstellung fällig.

Notwendige Reiseaufwendungen (Verkehrsmittel, Unterkunft und Spesen) sind gesondert zu erstatten, wir stimmen Reisen aber grundsätzlich vor Reiseantritt mit unseren Partnern ab.

 

06. Fremdleistungen

 

Von uns zugesagte Leistungen lassen wir nur nach vorheriger Zustimmung unserer Partner durch Dritte (Subunternehmer) erbringen.

Benötigen unsere Partner Leistungen, deren Erbringung wir nicht selbst übernommen haben (Fremdleistungen), unterstützen wir bei der Auswahl geeigneter Dritter.

Die Beauftragung von Fremdleistungen in unserem eigenen Namen und auf unsere Rechnung erfolgt nur, wenn wir dem zuvor schriftlich zugestimmt haben. In diesem Fall stellen unsere Partner uns im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen und sonstigen Verpflichtungen frei.

 

07. Nutzungsrechte

 

Die mit unseren Arbeitsergebnissen zusammenhängenden Nutzungsrechte übertragen wir im Rahmen des vereinbarten Zwecks der Beauftragung mit Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung auf unsere Partner. Der zeitliche und inhaltliche Umfang der Nutzungsrechte sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart ergeben sich aus dem Zweck unserer Beauftragung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Unsere Partner dürfen unsere Arbeitsergebnisse in diesem Rahmen ändern und in einer bearbeiteten Form veröffentlichen oder verwerten. Wir widersprechen einer Bearbeitung bzw. Verwendung nur, wenn dadurch unsere Urheberpersönlichkeitsrechte nicht nur unerheblich beeinträchtigt werden bzw. eine solche Beeinträchtigung droht. Ebenfalls in diesem Rahmen darf eine Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte oder eine Unterlizenzierung an Dritte erfolgen.

Eine Schutzrechtsfähigkeit unserer Arbeitsergebnisse können wir nicht zusagen.

Unsere Partner tragen dafür Sorge, dass wir über die uns überlassenen oder zugänglich gemachten Sachen und Rechte verfügen dürfen, ohne Rechte Dritter zu verletzen. Wir prüfen im Rahmen des vereinbarten Zwecks unserer Beauftragung, ob unsere zur Veröffentlichung bestimmten Arbeitsergebnisse planmäßig einsetzbar sind.

Erkennen wir, dass Nutzungsrechte an Fremdleistungen wünschenswert oder erforderlich sind, weisen wir unsere Partner hierauf hin und unterstützen sie gegebenenfalls bei deren Erwerb.

Soweit unsere Partner Entwürfe nicht umsetzen, verbleiben die Nutzungsrechte bei uns.

 

08. Planungsleistungen

 

Wir sind Markenberater und übernehmen ausschließlich den strategischen, konzeptionellen und kreativen Teil. Mit Planungsleistungen wie beispielsweise die technische Planung und Umsetzung müssen entsprechende Fachkräfte betraut werden, eine Verantwortung hierfür können wir nicht übernehmen.

 

09. Haftung

 

Verletzen wir unsere Pflichten gegenüber unseren Partnern, übernehmen wir hierfür die Verantwortung. Wir unterhalten diesbezüglich eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 10.000.000,00 Euro pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden und 20.000.000,00 Euro Jahreshöchstleistung sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2.000.000,00 Euro pro Versicherungsfall und 5.000.000,00 Euro Jahreshöchstleistung.

Wir haften gegenüber unseren Partnern, soweit Schäden in typischer Weise mit unserer Beauftragung verbunden und vorhersehbar sind. Soweit das auftragstypische Risiko durch eine der genannten Versicherungen abgedeckt ist, begrenzen wir unsere Haftung auf die Leistung der Versicherung. Sollte der Versicherer leistungsfrei sein, treten wir bis zur Höhe der Deckungssumme mit eigenen Ersatzleistungen ein.

Bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, für alle Fälle grob fahrlässigen, vorsätzlichen oder arglistigen Handelns und für die Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks unserer Beauftragung von besonderer Bedeutung sind, haften wir ohne Einschränkung.

Darüber hinaus haften wir, unsere gesetzlichen Vertreter und unsere Erfüllungsgehilfen nicht.

Ist unsere Beauftragung mit besonderen Risiken in Bezug auf die Schutzgüter Leben, Körper und Gesundheit oder mit der Gefahr des Eintritts besonders hoher Vermögensschäden behaftet, ist es die Pflicht unserer Partner, uns hierauf vor Auftragserteilung hinzuweisen, damit wir entsprechende Vorkehrungen treffen bzw. dies bei der Auftragsannahme berücksichtigen können.

Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung von Rechten Dritter entstehen, übernehmen wir nicht, sofern unsere Partner Arbeitsergebnisse über den vereinbarten Zweck hinaus oder in abgeänderter Form verwenden und die Verletzung auf der anderweitigen Verwendung oder der Abänderung beruht. Gleiches gilt, sofern Rechte Dritte durch die Verwendung von Materialien, Rechten etc. verletzt werden, die uns durch unsere Partner zur Verfügung gestellt wurden.

Für die Bewerbbarkeit ihrer Produkte und Leistungen und die Zulässigkeit ihrer Sachaussagen hierüber sind unsere Partner selbst verantwortlich.

 

10. Eigenwerbung

 

Wir sind berechtigt, im Rahmen unserer Eigenwerbung auf die Tätigkeit für unsere Partner hinzuweisen (Name, Firma, Art und Umfang des Auftrages, Leistungsergebnisse, Zitate) und diese als Referenzkunden zu nennen.

Veranstaltungen, an deren Konzeption bzw. Umsetzung wir mitgewirkt haben, dürfen wir nach Absprache mit unseren Partnern besuchen und Aufzeichnungen davon anfertigen und ebenfalls für unsere Eigenwerbung verwenden.

 

11. Weitere Regeln

 

Widerstreitende Regeln zu unseren Leitlinien schließen wir aus. Für die Beziehungen zu unseren Partnern gilt allein deutsches Recht.