AGB

Martin et Karczinski

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. 01. Beauftragung

 

Unsere Beauftragung kann einzeln oder projektweise erfolgen.

Wir unterbreiten unseren Geschäftspartnern, im Folgenden Partner genannt, ein Angebot, das diese textlich annehmen können, zuvor sind unsere Angebote freibleibend.

Alternativ nehmen wir Aufträge unserer Partner durch textliche Erklärung oder dadurch an, dass wir unsere Tätigkeit aufnehmen. Mit der Aufnahme unserer Tätigkeit nehmen wir den (Teil-)Auftrag an, mit dessen Ausführung wir begonnen haben.

Sofern während unserer Tätigkeit Anpassungen erforderlich werden, vereinbaren wir die notwendigen Änderungen im Rahmen des Zumutbaren einvernehmlich und unterbreiten unseren Partnern entsprechende Nachtragsangebote.

 

02. Inhalt

 

Wir sind Markenberater und somit Dienstleister. Versprechen wir unseren Partnern im Einzelfall darüber hinaus einen bestimmten Erfolg, so versichern wir, diese Zusage frist- und vereinbarungsgemäß einzuhalten.

Erkennen wir, dass eine rechtzeitige oder vereinbarungsgemäße Leistungserbringung nicht möglich ist, setzen wir uns unverzüglich mit dem Partner in Verbindung und unterrichten ihn über den Grund und die Dauer des Verzugs.

 

03. Zusammenarbeit

 

Unsere Leistungen basieren auf einem dynamischen Prozess, der eine laufende Abstimmung mit unseren Partnern erfordert. Wir legen so früh wie sinnvoll und möglich Ideen und (Zwischen-)Ergebnisse vor. Abweichende Vorstellungen und Änderungswünsche sind von unseren Partnern unverzüglich zu äußern, damit wir Termine und Budgets einhalten können.

Die Benennung von projektverantwortlichen Personen durch unsere Partner ist hierfür entscheidend. Wir bestimmen unsererseits immer eindeutige Verantwortliche.

Wir sind berechtigt, unsere Tätigkeit von Vorauszahlungen oder dem Ausgleich offener Rechnungen abhängig zu machen.

 

04. Termine

 

Terminvereinbarungen sind selbstverständlich, wenn ein Termin aber so bedeutsam ist, dass die von uns zu erbringende Leistung im Falle einer Verspätung wertlos würde (Fixgeschäft), so haben uns unsere Partner hierauf vor Auftragserteilung hinzuweisen. Ein solches Fixgeschäft vereinbaren wir nur ausdrücklich und in schriftlicher Form.

 

05. Vergütung

 

Unsere Angaben zu Vergütung und Preisen sind stets Nettobeträge. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kommt die Umsatzsteuer hinzu. Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall ist unsere Vergütung mit Erbringung der jeweiligen Einzelleistung und Rechnungsstellung fällig.

Notwendige Reiseaufwendungen (Verkehrsmittel, Unterkunft und Spesen) sind gesondert zu erstatten, wir stimmen Reisen aber grundsätzlich vor Reiseantritt mit unseren Partnern ab.

 

06. Fremdleistungen

 

Von uns zugesagte Leistungen lassen wir nur nach vorheriger Zustimmung unserer Partner durch Dritte (Subunternehmer) erbringen.

Benötigen unsere Partner Leistungen, deren Erbringung wir nicht selbst übernommen haben (Fremdleistungen), unterstützen wir bei der Auswahl geeigneter Dritter.

Die Beauftragung von Fremdleistungen in unserem eigenen Namen und auf unsere Rechnung erfolgt nur, wenn wir dem zuvor schriftlich zugestimmt haben. In diesem Fall stellen unsere Partner uns im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen und sonstigen Verpflichtungen frei.

 

07. Nutzungsrechte

 

Die mit unseren Arbeitsergebnissen zusammenhängenden Nutzungsrechte übertragen wir im Rahmen des vereinbarten Zwecks der Beauftragung mit Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung auf unsere Partner. Der zeitliche und inhaltliche Umfang der Nutzungsrechte sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart ergeben sich aus dem Zweck unserer Beauftragung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Unsere Partner dürfen unsere Arbeitsergebnisse in diesem Rahmen ändern und in einer bearbeiteten Form veröffentlichen oder verwerten. Wir widersprechen einer Bearbeitung bzw. Verwendung nur, wenn dadurch unsere Urheberpersönlichkeitsrechte nicht nur unerheblich beeinträchtigt werden bzw. eine solche Beeinträchtigung droht. Ebenfalls in diesem Rahmen darf eine Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte oder eine Unterlizenzierung an Dritte erfolgen.

Eine Schutzrechtsfähigkeit unserer Arbeitsergebnisse können wir nicht zusagen.

Unsere Partner tragen dafür Sorge, dass wir über die uns überlassenen oder zugänglich gemachten Sachen und Rechte verfügen dürfen, ohne Rechte Dritter zu verletzen. Wir prüfen im Rahmen des vereinbarten Zwecks unserer Beauftragung, ob unsere zur Veröffentlichung bestimmten Arbeitsergebnisse planmäßig einsetzbar sind.

Erkennen wir, dass Nutzungsrechte an Fremdleistungen wünschenswert oder erforderlich sind, weisen wir unsere Partner hierauf hin und unterstützen sie gegebenenfalls bei deren Erwerb.

Soweit unsere Partner Entwürfe nicht umsetzen, verbleiben die Nutzungsrechte bei uns.

 

08. Planungsleistungen

 

Wir sind Markenberater und übernehmen ausschließlich den strategischen, konzeptionellen und kreativen Teil. Mit Planungsleistungen wie beispielsweise die technische Planung und Umsetzung müssen entsprechende Fachkräfte betraut werden, eine Verantwortung hierfür können wir nicht übernehmen.

 

09. Haftung

 

Verletzen wir unsere Pflichten gegenüber unseren Partnern, übernehmen wir hierfür die Verantwortung. Wir unterhalten diesbezüglich eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 10.000.000,00 Euro pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden und 20.000.000,00 Euro Jahreshöchstleistung sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2.000.000,00 Euro pro Versicherungsfall und 5.000.000,00 Euro Jahreshöchstleistung.

Wir haften gegenüber unseren Partnern, soweit Schäden in typischer Weise mit unserer Beauftragung verbunden und vorhersehbar sind. Soweit das auftragstypische Risiko durch eine der genannten Versicherungen abgedeckt ist, begrenzen wir unsere Haftung auf die Leistung der Versicherung. Sollte der Versicherer leistungsfrei sein, treten wir bis zur Höhe der Deckungssumme mit eigenen Ersatzleistungen ein.

Bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, für alle Fälle grob fahrlässigen, vorsätzlichen oder arglistigen Handelns und für die Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks unserer Beauftragung von besonderer Bedeutung sind, haften wir ohne Einschränkung.

Darüber hinaus haften wir, unsere gesetzlichen Vertreter und unsere Erfüllungsgehilfen nicht.

Ist unsere Beauftragung mit besonderen Risiken in Bezug auf die Schutzgüter Leben, Körper und Gesundheit oder mit der Gefahr des Eintritts besonders hoher Vermögensschäden behaftet, ist es die Pflicht unserer Partner, uns hierauf vor Auftragserteilung hinzuweisen, damit wir entsprechende Vorkehrungen treffen bzw. dies bei der Auftragsannahme berücksichtigen können.

Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung von Rechten Dritter entstehen, übernehmen wir nicht, sofern unsere Partner Arbeitsergebnisse über den vereinbarten Zweck hinaus oder in abgeänderter Form verwenden und die Verletzung auf der anderweitigen Verwendung oder der Abänderung beruht. Gleiches gilt, sofern Rechte Dritte durch die Verwendung von Materialien, Rechten etc. verletzt werden, die uns durch unsere Partner zur Verfügung gestellt wurden.

Für die Bewerbbarkeit ihrer Produkte und Leistungen und die Zulässigkeit ihrer Sachaussagen hierüber sind unsere Partner selbst verantwortlich.

 

10. Eigenwerbung

 

Wir sind berechtigt, im Rahmen unserer Eigenwerbung auf die Tätigkeit für unsere Partner hinzuweisen (Name, Firma, Art und Umfang des Auftrages, Leistungsergebnisse, Zitate) und diese als Referenzkunden zu nennen.

Veranstaltungen, an deren Konzeption bzw. Umsetzung wir mitgewirkt haben, dürfen wir nach Absprache mit unseren Partnern besuchen und Aufzeichnungen davon anfertigen und ebenfalls für unsere Eigenwerbung verwenden.

 

11. Weitere Regeln

 

Widerstreitende Regeln zu unseren Leitlinien schließen wir aus. Für die Beziehungen zu unseren Partnern gilt allein deutsches Recht.

 

 

Annex  – Technical & Transparency Annex (AI Act)

 

01. ​Zweck und Geltungsbereich

 

Dieser Annex ergänzt die Hauptvereinbarung zwischen dem Anbieter („Provider“) und dem Kunden („Client“) über die Nutzung der KI-gestützten Content-Anwendung „beyond.hub“. Ziel ist die Dokumentation technischer Rahmenbedingungen, Transparenzpflichten und AI-Act-konformer Maßnahmen im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 („AI Act“).

 

02. ​Technische Rahmenbedingungen

 

02.1 ​Serverstandorte

Verarbeitung und Speicherung von Kundendaten erfolgen ausschließlich auf Servern von Amazon Web Services (AWS), Region Frankfurt/M., Deutschland.

Temporäre Verarbeitungsschritte (sog. API Calls) werden innerhalb derselben Region ausgeführt.

Keine Datenübermittlung wird außerhalb der EU ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kundenvorgenommen.

 

02.2 Schnittstellen (APIs)

Die Anwendung nutzt zur Generierung von Inhalten API-Schnittstellen zu folgenden FoundationModels:

  • - Fal.ai (EU-basierte Infrastruktur)

- OpenAI via Azure EU oder AWS Bedrock EU (sobald EU-Endpunkte verfügbar)

- Anthropic Claude via AWS Bedrock (Frankfurt/M.)

- Perplexity (US- basierte Infrastruktur).

Sämtliche API-Verbindungen erfolgen verschlüsselt (TLS 1.2 oder höher).

 

02.3 Eingesetzte Modelle (Foundation Models)
Der Anbieter integriert ausschließlich Foundation Models, die gemäß Art. 52a ff. AI Act als General Purpose AI (GPAI) eingestuft sind und deren Anbieter sich zur Einhaltung der AI-Act-Verpflichtungen verpflichtet haben (z. B. Transparenzberichte, Trainingsdatenzusammenfassungen).

 

03. Transparenzmaßnahmen nach AI Act

 

03.1 Kennzeichnungspflichten (Art. 50 AI Act)

Alle durch die Anwendung erzeugten Texte, Bilder, Audio- oder Videoausgaben werden im System maschinenlesbar mit einem Hinweis „Generated with AI“ versehen.

Für Bild- und Videodateien wird die Kennzeichnung zusätzlich über Metadaten nach C2PA/Adobe Content Credentials-Standard vorgenommen.

Kunden verpflichten sich, diese Kennzeichnungen nicht zu entfernen oder zu verändern.

 

03.2 Hinweis auf KI-Interaktion
Im User Interface der Anwendung erscheint bei allen generierten Inhalten ein Hinweis: „AI-GeneratedContent“.

 

03.3 Offenlegung von Datenquellen

Der Retrieval-Teil der Anwendung greift ausschließlich auf vom Kunden bereitgestellte Inhalte zurück (Texte, Fotos, Videos).

 

04. Dokumentation und Reporting

 

04.1 Technische Dokumentation (Art. 52 AI Act)

Der Anbieter führt fortlaufend eine technische Dokumentation, die folgende Angaben enthält:

• Funktionsweise des Retrieval-Augmented-Generation-Prozesses,

• eingesetzte Modelle und Versionen,

• Schnittstellenbeschreibungen,

• verwendete Hosting-Infrastruktur,

• Implementierte Transparenz- und Kennzeichnungsmaßnahmen.

Diese Dokumentation wird dem Kunden auf Anfrage in geeigneter Form bereitgestellt.

 

04.2 ​Monitoring und Post-Market-Überwachung (Art. 61 AI Act)
Der Anbieter betreibt ein Monitoring-System zur Erfassung von Fehlfunktionen, Bias, Sicherheitsrisiken und Beschwerden. Kunden werden gebeten, Vorfälle unverzüglich zu melden.Solche Meldungen können per E-Mail an report@metk.de erfolgen.

 

04.3 ​Serious Incident Reporting (Art. 62 AI Act)

Kommt es zu schwerwiegenden Vorfällen im Sinne des AI Act (z. B. Verletzung von Grundrechten durch KI-Output), wird der Anbieter diese dokumentieren und – soweit erforderlich – an die zuständige Marktüberwachungsbehörde melden. Der Kunde unterstützt der Anbieter hierbei durch unverzügliche Mitwirkung und Bereitstellung relevanter Informationen.

 

05. Verantwortlichkeiten

Der Anbieter stellt die Einhaltung der AI-Act-Pflichten sicher, soweit diese die Integration der Foundation Models, die Hosting-Infrastruktur und die Transparenzmaßnahmen betreffen.

Der Kunde ist verantwortlich für die rechtmäßige Bereitstellung der Input-Daten und die Einhaltung von Informations- und Kennzeichnungspflichten gegenüber Endnutzern bei Veröffentlichung des Outputs.

 

06. ​

Sollten sich die rechtlichen oder technischen Anforderungen des AI-Act oder darauf basierender Leitlinien ändern, wird dieser Annex entsprechend angepasst. Der Kunde wird mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten über wesentliche Änderungen informiert.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der KI-gestützten Content-Anwendung „be.yond hub“

 

01. ​Vertragsgegenstand

 

01.1 ​

Martin et Karczinski GmbH (im folgenden bezeichnet als „der Anbieter“) stellt dem Kunden ein KI-gestütztes Content-Tool („be.yond hub“) zur Verfügung, das auf einem Retrieval-Augmented Generation-Modell (RAG-Modell) basiert. Hierbei werden vom Kunden hochgeladene Inhalte („Input-Daten“) in einer Retrieval-Stufe genutzt, um anschließend über angebundene Foundation Models (derzeit Fal.ai, OpenAI, Claude via AWS Bedrock, Perplexity) generative Vorschläge („KI-Output“) zu erzeugen.

 

01.2​

Das Tool dient ausschließlich der Erstellung markenkonformer Inhalte (z. B. Brand Visuals, Key Visuals, Moodboards, Social Media Posts, Digital Content) im Rahmen des jeweiligen Angebots.

 

02. ​Leistungen des Anbieters

 

02.1​ 

Der Anbieter betreibt eine Plattform, die mehrere Foundation Models über API-Schnittstellen integriert. Diese werden auf Servern von AWS in Frankfurt/M. DSGVO-konform betrieben.

 

02.2 ​

Während der Generierung werden Kundenanfragen temporär über die angebundenen API-Server verarbeitet. Die Verarbeitung unterliegt daher zusätzlich den Bedingungen der jeweiligen API-Anbieter. Der Kunde erkennt an, dass diese Drittanbieterbedingungen (z. B. von Fal.ai, OpenAI, Claude via AWS Bedrock, Perplexity)für die Nutzung gelten.

 

02.3​ 

Der Anbieter verpflichtet sich, die vom Kunden bereitgestellten Input-Daten ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen zu verwenden. Eine Nutzung zum Training von Modellen für Dritte ist ausgeschlossen.

 

03.​ Rechte und Pflichten des Kunden

 

03.1 

​Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an seinen Input-Daten.


03.2 ​

Der Kunde versichert, dass er alle erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den hochgeladenen Inhalten besitzt und deren Nutzung im Rahmen der Vertragsdurchführung keine Rechte Dritter verletzt. Dies umfasst insbesondere:

• Urheberrechte (Texte, Fotos, Videos, Designs, Musik, Sprachaufnahmen),

• Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen oder Sprecher:innen,

• Marken-, Design- oder sonstige Schutzrechte Dritter,

• keine entgegenstehenden Rechtevorbehalte gegen Text- und Data-Mining (§ 44b UrhG bzw. internationale Entsprechungen).

 

03.3  ​

Bei urheberrechtlich geschützten Werken trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass keine Rechtevorbehalte gegen kommerzielles Text- und Data-Mining bestehen (§ 44b UrhG, international vergleichbare Vorschriften). Insbesondere ist sicherzustellen, dass bei Bildern die Bildrechte (z.B. Zustimmung abgebildeter Personen, Urheber, Architekten), bei Musik/gesprochener Sprache die erforderlichen Rechte und bei Drittinhalten (Logos, Designs, Kunstwerke etc.) entsprechende Lizenzen vorliegen.


03.4 ​

Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung der vorgenannten Pflichten geltend gemacht werden.

 

03.5 ​

Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei einem Verstoß gegen vorstehende Pflichten den betreffenden Inhalt zu sperren und Schadenersatz- oder Freistellungsansprüche geltend zu machen.

 

04. ​Nutzung des KI-Outputs

 

04.1​ 

Der rechtliche Schutz des KI-Outputs ist derzeit nicht abschließend geklärt. KI-generierte Inhalte genießen nach aktueller Rechtslage regelmäßig keinen urheberrechtlichen Schutz. Schutz kann nur bestehen, soweit durch menschliche Beiträge des Anbieters oder des Kunden eine hinreichende, eigene geistige Schöpfung vorliegt.

 

04.2​ 

Der Anbieter wird durch kuratierte Prompts, Auswahlprozesse und manuelle Nachbearbeitung kreative Beiträge leisten, die – abhängig vom Umfang – urheber- oder wettbewerbsrechtlichen Schutz begründen können.

 

04.3 ​

Der Anbieter übernimmt jedoch keine Garantie für die rechtliche Schutzfähigkeit oder ausschließliche Nutzbarkeit des KI-Outputs. Der Kunde ist verpflichtet, im Einzelfall zu prüfen, ob ergänzende Schutzrechte (z. B. Marken- oder Designschutz) sinnvoll sind.

 

05. ​Transparenzpflichten und Pflichten nach dem europäischen AI-Act

 

05.1 ​

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Anwendung generierten Inhalte ganz oder teilweise mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt werden. Sämtliche durch die Anwendung erzeugten Inhalte („KI-Output“) sind daher als KI-gestützt zu kennzeichnen, sofern dies nicht offensichtlich ist. Für Bild-, Audio- und Videoinhalte gilt: Der Kunde verpflichtet sich, die von dem Anbieter bereitgestellten Metadaten oder Wasserzeichen zur Kennzeichnung des KI-Outputs unverändert zu übernehmen und beizubehalten.

 

05.2 ​

Sofern der Kunde den KI-Output im geschäftlichen Verkehr oder gegenüber Endnutzern einsetzt, hat er diese darüber zu informieren, dass es sich um KI-gestützte Inhalte handelt. Dies gilt insbesondere bei Veröffentlichungen in Social Media, Influencer Marketing, Content Marketing, Suchmaschinenmarketing, E-Mail & CRM, Retail & POS, Performance Marketing, PR, Events, Partnerships & Co-Branding, sowie anderen medialen Formaten.

 

05.3 ​

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter technische Dokumentationen über Funktionsweise, Datenverarbeitung und Schnittstellen der Anwendung führt und auf Anfrage der zuständigen Aufsichtsbehörden bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter sämtliche für eine solche Dokumentation oder ein etwaiges behördliches Verfahren erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

 

05.4 ​

Der Anbieter betreibt ein internes Monitoring zur Erfassung und Auswertung von Fehlfunktionen, sicherheitsrelevanten Vorfällen und Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Anwendung. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, wenn er bei der Nutzung des KI-Outputs Verstöße gegen geltendes Recht, Sicherheitsrisiken oder Grundrechtsverletzungen feststellt. Solche Meldungen können per E-Mail an report@metk.de erfolgen.

 

05.5 ​

Sollten sich durch den europäischen AI Act, nachgeordnete Leitlinien oder die Praxis der Aufsichtsbehörden zusätzliche oder geänderte Transparenz-, Dokumentations- oder Berichtspflichten ergeben, ist der Anbieter berechtigt, diesen Abschnitt entsprechend anzupassen. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde mindestens vier Wochen im Voraus informiert.

 

06. ​Leistungsstörungen, Verfügbarkeit und Haftung

 

06.1 ​

Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Anwendung. Da die Anwendung jedoch auf externen KI-Modellen und Cloud-Services (u.a. von Fal.ai, OpenAI, Claude via AWS Bedrock, Perplexity) beruht, übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die permanente Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit der Anwendung oder der zugrundeliegenden Dienste.

 

06.2 ​

Verzögerungen, Einschränkungen oder Ausfälle, die durch technische Störungen, Wartungsarbeiten oder durch Leistungsausfälle der Drittanbieter entstehen, begründen weder Minderungs-, Schadensersatz- noch Rücktrittsansprüche des Kunden, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieter vorliegt.

 

06.3 ​

Die Haftung des Anbieters für Schuldnerverzug, anfängliche Unmöglichkeit, Verletzung von Haupt- und Nebenpflichten sowie für sämtliche Schadensersatzansprüche ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Für Datenverluste haftet der Anbieter nur, wenn der Kunde seine Daten in geeignetem Umfang gesichert hat.

 

06.4​

Keine Haftung besteht für die rechtliche Schutzfähigkeit oder Durchsetzbarkeit des KI-Outputs, noch für Schäden, die aus einer unzureichenden Rechteklärung durch den Kunden resultieren.

 

06.5​

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

 

07.​ Datenschutz

 

07.1 ​

Die Nutzung und Verarbeitung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung. Sämtliche personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und BDSG behandelt und nur im Rahmen der be.yond hub-Anwendung verwendet.

 

07.2 ​

Die Input-Daten werden ausschließlich auf AWS-Servern in Frankfurt/M. gespeichert.

Während der Generierung werden Anfragen temporär über die API-Server der jeweiligen Foundation Models verarbeitet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Verarbeitung außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Anbieters liegt.

 

07.3

 ​Der Kunde ist für die datenschutzkonforme Nutzung und Freigabe seiner Inhalte, vor allem bei Abbildungen von Personen und sensiblen Daten, eigenverantwortlich.

 

08. ​Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendung bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln.

 

09. ​Laufzeit, Kündigung, Sperrung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern keine spezielle Laufzeit vereinbart ist, und kann von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Im Falle von Pflichtverstößen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang unverzüglich zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen.

 

10. ​Änderungsvorbehalt

 

10.1​

Der Anbieter behält sich vor, technische Änderungen, Anpassungen der Anwendung oder der AGB vorzunehmen, soweit dies zur Weiterentwicklung des Angebots oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde vorab informiert.

 

10.2

​Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich der rechtliche Rahmen für KI-Anwendungen, Urheberrecht und Datenschutz dynamisch entwickelt. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit dies aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben, behördlicher Anordnungen oder höchstrichterlicher Rechtsprechung erforderlich wird. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

 

11. ​Schlussbestimmungen

 

11.1 ​

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

 

11.2​

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

11.3 ​

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters (München).